Temporäre Ampelanlage B65
Antrag der FDP-Fraktion Bad Nenndorf zur Errichtung einer temporären Ampelanlage an der B65 während der Bauarbeiten zur Fußgängerbrücke
11. April 2025
Betreff:
Die Stadt Bad Nenndorf wird beauftragt, während der Bauarbeiten zur Fußgängerbrücke über die B65 eine temporäre Fußgänger-Ampelanlage zu errichten oder errichten zu lassen. Eine mögliche geeignete Stelle könnte die B65-Querung Gecksstraße zum Geckswinkel sein, von wo aus ein Erreichen der Cecilienhöhe zu Fuß oder mit dem Fahrrad über Feldwege möglich ist.
Die Verwaltung wird gebeten, sofern erforderlich, mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden und der Landesstraßenbaubehörde Kontakt aufzunehmen, um eine schnelle und unbürokratische Umsetzung sicherzustellen.
Begründung:
Durch den Wegfall der bestehenden Ampelanlage an der Erlengrundstraße aufgrund der Brückenbaumaßnahmen ist die sichere Querung der stark befahrenen B65 für Fußgänger, Wanderer und Spaziergänger erheblich erschwert. Eine temporäre Ampelanlage an der vorgeschlagenen Stelle würde die Verkehrssicherheit in der Bauphase aus unserer Sicht deutlich erhöhen und den Verkehrsfluss nur minimal beeinträchtigen. Die Maßnahme dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ist aus verkehrsplanerischer sowie sicherheitstechnischer Sicht dringend erforderlich.