Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete
5. Mai 2025
Antrag der FDP-Fraktion Bad Nenndorf zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete gemäß § 5 AsylbLG
5. Mai 2025
Antragstext:
Die Stadt Bad Nenndorf schafft gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete, die nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zulässig sind. Diese Maßnahme soll insbesondere in den Bereichen der Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau sowie im Baubetriebshof umgesetzt werden.
Begründung:
- Integration durch sinnvolle Tätigkeit
- Durch die Einbindung in gemeinnützige Arbeiten können Geflüchtete eine Tagesstruktur erhalten und erste berufliche Erfahrungen in Deutschland sammeln.
- Die Teilnahme an diesen Maßnahmen fördert soziale Kontakte mit der einheimischen Bevölkerung und erleichtert die Integration.
- Unterstützung kommunaler Aufgaben
- Die Arbeitsgelegenheiten können in den Bereichen Landschaftspflege, Unterstützung bei Veranstaltungen der Landesgartenschau sowie im Baubetriebshof angesiedelt werden.
- Dadurch erhält die Samtgemeinde eine wertvolle Unterstützung für gemeinnützige und öffentliche Aufgaben.
- Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
- Die Arbeitsgelegenheiten sind zusätzliche, gemeinnützige und im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten, die keine regulären Arbeitsplätze ersetzen.
- Die Vergütung erfolgt als Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 1,05 Euro pro Stunde, gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen.
- Die Teilnahme an diesen Arbeitsgelegenheiten erfolgt auf freiwilliger Basis.
- Langfristige Perspektiven für Geflüchtete
- Durch praktische Erfahrung und erste Arbeitsreferenzen können Geflüchtete ihre Chancen auf eine langfristige Integration in den deutschen Arbeitsmarkt verbessern.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bad Nenndorf beschließt die Einrichtung gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete gemäß § 5 AsylbLG und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung dieses Programms in den Bereichen der Landesgartenschau und des Baubetriebshofs.